Leistungen

Als Gebäudeenergieberater berate ich Sie gerne zu Ihren anstehenden Neu- oder Umbauprojekten. Im aktuellen Zeitalter des Umstieges auf Erneuerbare Energien gilt es insbesondere bei einem notwendigen Heizungsaustausch verschiedene Eckpunkte zu betrachten. Neben der Auswahl des passenden Energieträgers zur erreichen der Forderung von 65% Erneuerbare Energien sollte immer auch ein Augenmerkt auf die Gebäudehülle gelegt werden, um spätere Überraschungen in Form von horrenden Energiekosten zu vermeiden. Auch die Anforderungen an geförderte Neubauten durch die KfW werden von Jahr zu Jahr größer. Neben den entsprechenden Nachweisen zum Effizienzhaus unterstütze ich hierbei auch gerne mit der notwendigen Lebenszykluskostenanalyse zum Erreichen der Nachhaltigkeitsstufe Klimafreundliches Gebäude oder der Antragsstellung für eine geförderte Einzelmaßnahme.

Zum gelingen der Energiewende stehen in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten durch BAFA und KFW verschiedenste Förderprogramme des Staates zur Verfügung. Gerne berate ich Sie zu den Fördermöglichkeiten passend zu Ihrem Vorhaben und stehe auch bei der Antragstellung unterstützend zur Seite.

Nachfolgend erhalten Sie einen kleinen Einblick meiner weiteren angebotenen Leistungen.

Neben der Energieberatung im Bestand im Zuge einer energetischen Sanierung stehe ich Ihnen auch gerne für Neubaumaßnahmen beratend zur Seite. Zum Erreichen der Förderstufe Klimafreundliches Gebäude EH 40 der KfW gibt es zahlreiche Hürden zu überwinden. Hierbei Unterstütze ich Sie bei den nötigen Nachweisen zum Erreichen der Effizienzhausstufe sowie der geforderten Lebenszyklusanalyse.

Ein individueller Sanierungsfahrplan beschreibt den aktuellen Zustand eines Gebäudes und veranschaulicht mögliche Schritte zur energetischen Verbesserung bis zum Erreichen eines Effizienzhauses. Zusätzlich ist ein Förderbonus in Höhe von 5 % sowie eine Erhöhung der Förderfähigen Kosten auf 30.000 € an den Sanierungsfahrplan geknüpft.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)  fördert den ISFP mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, (maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern). Bei Wohnhäusern von mindestens drei Wohneinheiten maximal 850 Euro

Der Energieausweis ist für alle Gebäude verpflichtend und veranschaulicht den Energiebedarf bzw. den energetischen Zustand einer Immobilie. Hierdurch lassen sich Gebäude hinsichtlich Ihres energetischen Zustandes vergleichen. Gerne stelle ich einen Energieausweis für Ihre Immobilie aus.

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden derzeit folgende Einzelmaßnahmen gefördert:

Gebäudehülle (Fenster, Dach Außenwände) mit 15 % Zuschuss

Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Heizkörpertausch, Fußbodenheizung) mit 15 % Zuschuss

Anlagentechnik außer Heizung (z.B. Lüftungsanlage) mit 15 % Zuschuss

Die jeweiligen Fördersätze von 15 % können zusammen mit dem ISFP – Bonus auf 20% erhöht werden. Die entsprechende Fachplanung und Baubegleitung dieser Maßnahmen wird ebenfalls mit 50% Bezuschusst.

Grundlage für die Auswahl eines geeigneten Wärmeerzeugers ist die Heizlastberechnung. Diese gewinnt gerade im Zuge der Energiewende und dem Umstieg auf Erneuerbare Energien immer mehr an Bedeutung. Im Zuge einer Heizlastberechnung wird die für alle Räume die notwendige Leistung zur Beheizung ermittelt. Hierdurch lässt sich der Wärmeerzeuger und auch die entsprechenden Heizflächen wirtschaftlich auslegen um Energiekosten im Betrieb einzusparen.

Für einen geförderten Heizungstausch mit einem Zuschuss von maximal 70 % stehen verschiedenste Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Solarthermische Anlage
  • Biomasseheizung
  • Brennstoffzelle
  • Wärmepumpe
  • Fernwärmeanschluss

Die förderfähigen Ausgaben liegen jeweils bei max. 30.000 € für die 1. Wohneinheit, mit jeder weiteren Wohneinheit erhöhen sich die förderfähigen Kosten schrittweise. 

Für einen Neubau ist die Erstellung eines Lüftungskonzeptes ebenso verpflichtend wie bei einer Sanierung von mehr als 1/3 der Fenster- oder Dachflächen. Aufgrund der gesteigerten Dichtigkeit der Gebäude ist die Gewährleistung des Mindestluftwechsels zum Feuchteschutz zu überprüfen. Hierzu arbeite ich Ihnen gerne ein Lüftungskonzept nach DIN 1946 passend für Ihr Gebäude aus.

Im Zuge einer Sanierung oder eines Neubaus stellt sich auch immer die Frage nach möglichen Fördermitteln. Auch hier berate ich Sie gerne hinsichtlich der Möglichkeiten und stehe Ihnen bei der Antragsstellung zur Seite.